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Amir Zaidan

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5 Al-Mā'idah ٱلْمَائِدَة

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بِسْمِ اللَّهِ الرَّحْمَٰنِ الرَّحِيمِ
In the name of Allah, Most Gracious, Most Merciful.

5:106 يَـٰٓأَيُّهَا ٱلَّذِينَ ءَامَنُوا۟ شَهَـٰدَةُ بَيْنِكُمْ إِذَا حَضَرَ أَحَدَكُمُ ٱلْمَوْتُ حِينَ ٱلْوَصِيَّةِ ٱثْنَانِ ذَوَا عَدْلٍ مِّنكُمْ أَوْ ءَاخَرَانِ مِنْ غَيْرِكُمْ إِنْ أَنتُمْ ضَرَبْتُمْ فِى ٱلْأَرْضِ فَأَصَـٰبَتْكُم مُّصِيبَةُ ٱلْمَوْتِ ۚ تَحْبِسُونَهُمَا مِنۢ بَعْدِ ٱلصَّلَوٰةِ فَيُقْسِمَانِ بِٱللَّهِ إِنِ ٱرْتَبْتُمْ لَا نَشْتَرِى بِهِۦ ثَمَنًا وَلَوْ كَانَ ذَا قُرْبَىٰ ۙ وَلَا نَكْتُمُ شَهَـٰدَةَ ٱللَّهِ إِنَّآ إِذًا لَّمِنَ ٱلْـَٔاثِمِينَ
5:106 Ihr, die den Iman verinnerlicht habt! (Zum Gebotenen gehört) ein Zeugnis unter euch, wenn ihr im Sterben liegt und das Vermächtnis regelt. (Es sollen es bezeugen) zwei Redliche von euch oder zwei andere von denen, die nicht zu euch gehören, wenn ihr auf Reisen seid und das Unglück des Todes euch ereilt. Ihr haltet sie (beide Zeugen) nach dem rituellen Gebet auf, dann schwören sie bei ALLAH - falls ihr Zweifel hegen solltet -: "Wir erkaufen uns damit nichts Geringfügiges, selbst dann nicht, wenn derjenige, (für den wir Zeugnis ablegen), ein Verwandter ist, und wir verbergen nicht das von ALLAH gebotene Zeugnis, sonst gehören wir doch zu den Verfehlenden." - Amir Zaidan (German)